Am Gymnasium Lerchenfeld kann man als Schüler in Klasse 9 am Austausch mit unserer Partnerschule Instituto Alfonso X „El Sabio“ nach Murcia (Spanien) teilnehmen (diese Möglichkeit gibt es natürlich auch für Latein-Schüler) oder man lernt ab Klasse 9 Chinesisch in einer Arbeitsgemeinschaft und nimmt dann in Klasse 10 am Austausch mit unserer Partnerschule, der Ganquan-Fremdsprachenschule in Shanghai teil.
Wer diese Erfahrungen während seiner Schulzeit ergänzen möchte, sollte sich mit der Möglichkeit eines längeren Auslandsaufenthaltes auseinandersetzen.
Zudem bieten wir (erstmals für das Schuljahr 2017/2018) in Zusammenarbeit mit der Ganquan-Fremdsprachenschule die Möglichkeit an, für drei oder fünf Monate im ersten Schulhalbjahr Klasse 10 nach Shanghai zu gehen, um u.a. besser Chinesisch in einer speziellen Lerngruppe für ausländische Schüler zu lernen. Dieses Angebot setzt keine Chinesisch-Kenntnisse voraus. Die Gastschüler sind im Internat der Schule untergebracht. Das Angebot ist kostenpflichtig. Wenn Sie sich für dieses Angebot interessieren, setzen Sie sich bitte mit dem Abteilungsleiter Mittelstufe, Herrn Weber, in Verbindung.
Ein Schuljahr im Ausland
Ein Schuljahr im Ausland ist eine reizvolle Erfahrung, neben dem vertiefenden Ausbau der eigenen Sprachkompetenz locken kulturelle Erfahrungen unterschiedlichster Art und Weise. Um zum Ziel zu gelangen, müssen viele Aspekte wohlüberlegt und langfristig vorbereitet werden.
Die Vorbereitungen für den Auslandsaufenthalt sollten spätestens 18 Monate vor der beabsichtigten Abreise beginnen.
Erste Informationen für Schülerinnen und Schüler und deren Sorgeberechtigte gibt es auf der Seite der Behörde für Schule und Berufsbildung:
https://bildung-international.hamburg.de/
Wer einen Aufenthalt im Ausland für einen längeren Zeitraum plant, der sollte sich mit den folgenden Fragen gezielt beschäftigen.
FAQ
An wen wenden Sie sich, um weitere Informationen zu erhalten oder die Schule über den Wunsch bzw. das Vorhaben zu informieren?
Grundsätzlich sollten Sie die Klassenleitung von Anfang an in die Überlegungen einbeziehen. Für spezielle Rückfragen wenden Sie sich an die zuständige Abteilungsleitung. Wenn die Entscheidung feststeht, stellen Sie einen Antrag auf Auslandsschulbesuch bei der zuständigen Abteilungsleitung.
Zuständigkeiten für einen Antrag auf Beurlaubung wegen eines Auslandsschulbesuchs am Gymnasium Lerchenfeld:
Für alle Jahrgangsstufen 5 – 10 Frau Barnick.
Wie sieht ein solcher Antrag auf Beurlaubung aus?
Wenn Sie Kontakt mit der Abteilungsleitung aufnehmen, erhalten Sie ein geeignetes Formular zur Antragsstellung (siehe Download). Reichen Sie dieses Dokument zusammen mit der Aufnahmebestätigung der Auslandsschule oder Austauschorganisation zusammen bei der zuständigen Abteilungsleitung mit ein. Sie können es hier downloaden:
Antrag auf Beurlaubung Auslandsschulaufenthalt PDF
Wann sollte man diesen Antrag stellen?
In der Regel wird der Auslandsaufenthalt mit einer Austauschorganisation (gemeinnützige Organisationen wie AFS oder YFU, es gibt weitere kommerzielle Angebote) durchgeführt. Den Antrag auf Beurlaubung sollten Sie spätestens dann stellen, wenn die gewünschte Organisation/Auslandsschule ihr Kind aufgenommen hat.
Möchten Sie ein Stipendium der Freien und Hansestadt Hamburg beantragen, dann müssen Sie den Antrag bis spätestens Ende Februar des Jahres stellen, indem der Austausch beginnen soll.
Antrag Finanzielle Förderung Schulbesuch Ausland
Für den Fall eines privat organisierten Aufenthaltes im Ausland, empfehlen wir einen Beratungstermin mit der Abteilungsleitung Frau Barnick zu vereinbaren.
Wann ist ein Auslandsaufenthalt am sinnvollsten?
Nach unseren Erfahrungen ist es günstig, den einjährigen Auslandsaufenthalt nach Abschluss von Klasse 10 zu absolvieren. Eine längere Beurlaubung während der Studienstufe (also in Klasse 11 und 12) lässt das Hamburgische Schulgesetz nicht zu. Auch in Klasse 10 oder davor ist ein Auslandsaufenthalt möglich. Bedenken Sie dabei, dass die im Ausland gelernten Inhalte in den meisten Fällen nicht auf das deutsche Schulsystem übertragbar sind und deswegen verpasste Inhalte nachgeholt bzw. nachgearbeitet werden müssen. Ausländische Schulzeugnisse werden nicht zur Bewertung schulischer Leistungen in Hamburg herangezogen.
Lateinschüler verpassen bei einem Auslandsaufenthalt während des 10ten Schuljahres das Latinum (oder müssen ansonsten eine externe Prüfung dafür einplanen).
Sollte ein Aufenthalt in Klasse 10 in Betracht gezogen werden, dann ist der Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr, d.h. in den ersten drei Monaten oder im gesamten ersten Halbjahr idealerweise zu absolvieren. Durch den Verbleib in Hamburg im zweiten Schulhalbjahr 10 erwirbt man den MSA und erreicht die Versetzung in die Studienstufe. Schüler die im zweiten Schulhalbjahr 10 ins Ausland gehen möchten, erhalten keinen MSA (bei Erreichen der Leistungsvoraussetzungen am Ende von Klasse 11 nachträglich) und die Versetzung erst nach erfolgter Prüfung.
Wer ein Jahr während der 10ten Klasse im Ausland verbringt, kann entweder die 10te Klasse wiederholen oder um sich ohne Wiederholung in die Studienstufe versetzen zu lassen, an einer Prüfung (Deutsch und Mathematik schriftlich, beide Fremdsprachen mündlich) teilnehmen. Diese Prüfung findet am Ende des Schuljahres und am Ende der Sommerferien statt.
Bei dieser Möglichkeit besucht man während des Auslandsaufenthaltes „parallel“ auch die deutsche Schule, denn man muss sich über die schulischen Inhalte der 10ten Klasse in den Hauptfächern auf dem Laufenden halten, um die Prüfungen zum Übergang nach Klasse 11 der Studienstufe der gymnasialen Oberstufe erfolgreich zu absolvieren.
Genaueres regelt §3 APO-AH.
Wer schreibt das benötigte Gutachten für die Austauschorganisation?
Wenden Sie sich an die zuständige Klassenleitung und/oder an die Fachkollegen der Fremdsprachen. Diese kennen die Schüler am besten und können diese Gutachten verfassen. Planen Sie dafür genügend Zeit ein.
Wie organisiert man den Auslandsaufenthalt?
Wenden Sie sich am besten an gemeinnützige (YFU, AFS) oder private Austauschorganisationen, um in eines der Programme aufgenommen zu werden. Diese organisieren den Aufenthalt in einer Gastfamilie, suchen eine geeignete Schule und betreuen den Aufenthalt während des Auslandsaufenthaltes.
Der Schulbesuch im Ausland wird durch ein aussagefähiges Zeugnis nach der Rückkehr nach Hamburg nachgewiesen.
Wir ermutigen im Rahmen des Sprach-Unterrichts geeignete Schüler, sich für die dreimonatigen Austausch-Programme zu Beginn von Klasse 10 der Schulbehörde (u.a. Australien, Kanada und Frankreich) zu bewerben.
Das Gymnasium Lerchenfeld hat mit Ausnahme der Ganquan-Fremdsprachenschule in Shanghai keine andere Partnerschule, um langfristige Auslandaufenthalte zu ermöglichen.
Welche Möglichkeiten gibt es, finanzielle Förderung zu erhalten?
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert unter bestimmten Bedingungen den Aufenthalt im Ausland finanziell. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, Stipendien bei Austauschorganisationen zu erhalten.
Informationen zur Förderung von Auslandsaufenthalten finden sich hier:
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bsfb/schulen/auslandsaufenthalte-134098
Und hier das Antragsformular zur finanziellen Förderung:
Antrag Finanzielle Förderung Schulbesuch Ausland
Wie lange dauert ein Aufenthalt im Ausland?
Möglich sind Aufenthalte von 3, 6 oder 12 Monaten. Die Austauschprogramme der Schulbehörde sind auf drei Monate angelegt. Austauschorganisationen bieten halb- und einjährige Programme an. Eine Beurlaubung von mehr als einem Jahr ist nicht vorgesehen.
Was passiert, wenn die Schule entscheidet, dass mein Kind nicht in die Studienstufe aufrücken kann?
Dann wiederholt es die 10. Klasse.
Wann findet die Profilwahl für die Oberstufe statt?
In der Mitte von Jahrgang 10, zu Beginn des 2. Halbjahres.
Wie kann jemand, der im Ausland ist, das Profil wählen?
Wer im Ausland ist, sollte im Kontakt mit den Mitschülern bleiben und dann zum Zeitpunkt der Profilwahl wählen, ggf. über die Eltern. Informationen zu den Profilen und auch die benötigten Vorlagen finden sich immer auf unserer Homepage bzw. bei unserer Abteilungsleiterin Studienstufe.
Hier eine Broschüre der Schulbehörde mit Informationen zum Auslandsschulbesuch für das achtjährige Gymnasium: