Das Zeugnis am Ende der 10. Klasse entscheidet darüber, ob Schüler in die Studienstufe der gymnasialen Oberstufe versetzt werden oder das Gymnasium mit dem Mittleren Schulabschluss verlassen.

Schüler werden in die Studienstufe versetzt, wenn sie in allen Fächern mindestens die Note „4“ (ausreichend) haben. Schlechtere Noten müssen ausgeglichen werden. Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Eine „Fünf“ kann durch eine „Zwei“ in einem anderen Fach oder durch zwei „Dreien“ in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden.
  • Eine „Sechs“ kann durch eine „Eins“ in einem anderen Fach oder durch zwei „Zweien“ in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden.

Ein Ausgleich ist allerdings nicht möglich, wenn ein Schüler

  • mehr als zwei „Fünfen“ auf dem Zeugnis hat,
  • eine „Fünf“ und eine „Sechs“ auf dem Zeugnis hat,
  • zwei „Fünfen“ oder eine „Sechs“ in den Kernfächern Deutsch, Mathematik oder Englisch hat.

Nähere Informationen zu den Versetzungsbestimmungen enthält die „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums“.

Plan B

Schüler, die das Gymnasium nach der 10. Klasse mit dem Mittleren Schulabschluss verlassen, werden von uns intensiv beraten mit dem Ziel einer gesicherten Anschlussperspektive. Diese Anschlussperspektive ist entweder der Start einer Berufsausbildung oder ein weiterer Schulbesuch mit dem Ziel eines höheren Schulabschlusses (Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, allgemeine Hochschulreife).