Grundsätzlich sollten Sie die Klassenleitung von Anfang an in die Überlegungen einbeziehen. Für spezielle Rückfragen wenden Sie sich an die zuständige Abteilungsleitung. Wenn die Entscheidung feststeht, stellen Sie einen Antrag auf Auslandsschulbesuch bei der zuständigen Abteilungsleitung.
Zuständigkeiten für einen Antrag auf Beurlaubung wegen eines Auslandsschulbesuchs am Gymnasium Lerchenfeld:
Für alle Jahrgangsstufen 5 – 10 Frau Barnick
Wenn Sie Kontakt mit der Abteilungsleitung aufnehmen, erhalten Sie ein geeignetes Formular zur Antragsstellung (siehe Download). Reichen Sie dieses Dokument zusammen mit der Aufnahmebestätigung der Auslandsschule oder Austauschorganisation zusammen bei der zuständigen Abteilungsleitung mit ein. Sie können es hier downloaden:
In der Regel wird der Auslandsaufenthalt mit einer Austauschorganisation (gemeinnützige Organisationen wie AFS oder YFU, es gibt weitere kommerzielle Angebote) durchgeführt. Den Antrag auf Beurlaubung sollten Sie spätestens dann stellen, wenn die gewünschte Organisation/Auslandsschule ihr Kind aufgenommen hat.
Möchten Sie ein Stipendium der Freien und Hansestadt Hamburg beantragen, dann müssen Sie den Antrag bis spätestens Ende Februar des Jahres stellen, indem der Austausch beginnen soll.
Für den Fall eines privat organisierten Aufenthaltes im Ausland, empfehlen wir einen Beratungstermin mit der Abteilungsleitung Frau Barnick zu vereinbaren.
Nach unseren Erfahrungen ist es günstig, den einjährigen Auslandsaufenthalt nach Abschluss von Klasse 10 zu absolvieren. Eine längere Beurlaubung während der Studienstufe (also in Klasse 11 und 12) lässt das Hamburgische Schulgesetz nicht zu. Auch in Klasse 10 oder davor ist ein Auslandsaufenthalt möglich. Bedenken Sie dabei, dass die im Ausland gelernten Inhalte in den meisten Fällen nicht auf das deutsche Schulsystem übertragbar sind und deswegen verpasste Inhalte nachgeholt bzw. nachgearbeitet werden müssen. Ausländische Schulzeugnisse werden nicht zur Bewertung schulischer Leistungen in Hamburg herangezogen.
Lateinschüler verpassen bei einem Auslandsaufenthalt während des 10ten Schuljahres das Latinum (oder müssen ansonsten eine externe Prüfung dafür einplanen).
Sollte ein Aufenthalt in Klasse 10 in Betracht gezogen werden, dann ist der Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr, d.h. in den ersten drei Monaten oder im gesamten ersten Halbjahr idealerweise zu absolvieren. Durch den Verbleib in Hamburg im zweiten Schulhalbjahr 10 erwirbt man den MSA und erreicht die Versetzung in die Studienstufe. Schüler die im zweiten Schulhalbjahr 10 ins Ausland gehen möchten, erhalten keinen MSA (bei Erreichen der Leistungsvoraussetzungen am Ende von Klasse 11 nachträglich) und die Versetzung erst nach erfolgter Prüfung.
Wer ein Jahr während der 10ten Klasse im Ausland verbringt, kann entweder die 10te Klasse wiederholen oder um sich ohne Wiederholung in die Studienstufe versetzen zu lassen, an einer Prüfung (Deutsch und Mathematik schriftlich, beide Fremdsprachen mündlich) teilnehmen. Diese Prüfung findet am Ende des Schuljahres und am Ende der Sommerferien statt.
Bei dieser Möglichkeit besucht man während des Auslandsaufenthaltes „parallel“ auch die deutsche Schule, denn man muss sich über die schulischen Inhalte der 10ten Klasse in den Hauptfächern auf dem Laufenden halten, um die Prüfungen zum Übergang nach Klasse 11 der Studienstufe der gymnasialen Oberstufe erfolgreich zu absolvieren.
Genaueres regelt §3 APO-AH.
Wenden Sie sich an die zuständige Klassenleitung und/oder an die Fachkollegen der Fremdsprachen. Diese kennen die Schüler am besten und können diese Gutachten verfassen. Planen Sie dafür genügend Zeit ein.
Wenden Sie sich am besten an gemeinnützige (YFU, AFS) oder private Austauschorganisationen, um in eines der Programme aufgenommen zu werden. Diese organisieren den Aufenthalt in einer Gastfamilie, suchen eine geeignete Schule und betreuen den Aufenthalt während des Auslandsaufenthaltes.
Der Schulbesuch im Ausland wird durch ein aussagefähiges Zeugnis nach der Rückkehr nach Hamburg nachgewiesen.
Wir ermutigen im Rahmen des Sprach-Unterrichts geeignete Schüler, sich für die dreimonatigen Austausch-Programme zu Beginn von Klasse 10 der Schulbehörde (u.a. Australien, Kanada und Frankreich) zu bewerben.
Das Gymnasium Lerchenfeld hat mit Ausnahme der Ganquan-Fremdsprachenschule in Shanghai keine andere Partnerschule, um langfristige Auslandaufenthalte zu ermöglichen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert unter bestimmten Bedingungen den Aufenthalt im Ausland finanziell. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, Stipendien bei Austauschorganisationen zu erhalten.
Informationen zur Förderung von Auslandsaufenthalten finden sich hier:
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bsfb/schulen/auslandsaufenthalte-134098
Und hier das Antragsformular zur finanziellen Förderung:
Möglich sind Aufenthalte von 3, 6 oder 12 Monaten. Die Austauschprogramme der Schulbehörde sind auf drei Monate angelegt. Austauschorganisationen bieten halb- und einjährige Programme an. Eine Beurlaubung von mehr als einem Jahr ist nicht vorgesehen.
Dann wiederholt es die 10. Klasse.
In der Mitte von Jahrgang 10, zu Beginn des 2. Halbjahres.
Wer im Ausland ist, sollte im Kontakt mit den Mitschülern bleiben und dann zum Zeitpunkt der Profilwahl wählen, ggf. über die Eltern. Informationen zu den Profilen und auch die benötigten Vorlagen finden sich immer auf unserer Homepage bzw. bei unserer Abteilungsleiterin Studienstufe.











